Wieder eine unsichere Anlage weniger!

Dieses Mal durften wir den Betreiber einer kleineren Krankenanstalt dabei unterstützen seine bisherige Versorgung mit medizinischen Gasen auf eine rechtlich fundierte Basis zu stellen.
Als gravierendsten Mangel erschien uns, dass die bestehende Anlage für die Versorgung mit Sauerstoff und Lachgas über keine Signalgeräte zum anstehenden Flaschenwechsel, oder eben Signale zur Alarmierung bei fallenden oder steigenden Drücken und Totalausfall verfügte. Ebenso war keine Druckanzeige mittels Manometer vorhanden um den Versorgungsdruck in den Leitungen ablesen zu können. Des Weiteren war das System mit nur einem Druckregler und einem Sicherheitsventil ausgeführt, obwohl hier entsprechend den einschlägigen Normen zwei Druckstufen vorgeschrieben sind und die Ableitung der Gase aus den Sicherheitsventilen direkt ins Frei erfolgen müsste.
In diesem Fall wurde nach unserer ersten Besichtigung und Besprechung mit dem Betreiber beschlossen die bestehende Anlage außer Betrieb zu nehmen und durch eine lokale Flaschenversorgung mit Einzelflaschen im Behandlungsraum zu ersetzen.

Der Einbau einer zentralen Gasversorgungsanlage unter Einhaltung der Vorgaben aus dem Medizinproduktegesetz und der maßgeblichen Norm, der EN ISO 7396-1, wäre in keinem Verhältnis zum Verbrauch beziehungsweise zu den zu versorgenden Bereichen gestanden.

Wir danken für das Vertrauen!

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